Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Soli, Kirchensteuer und Bettensteuer — auf einen Blick. Speziell für Vermieter in Deutschland.
Schritt 1 von 4: Ihre Daten
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Dieser Rechner dient ausschließlich zur ersten Orientierung und stellt keine Steuerberatung dar. Die Ergebnisse sind unverbindlich und berücksichtigen keine individuelle steuerliche Situation. Bitte konsultieren Sie einen Steuerberater für verbindliche Auskünfte. Richtwerte auf Basis öffentlicher Quellen (Stand 2026) — bitte prüfen Sie die aktuelle Satzung Ihrer Gemeinde. Berechnung basiert auf §32a EStG, Veranlagungszeitraum 2026.
In drei Schritten zu Ihrer persönlichen Steuerübersicht — auf Basis der ab 1.1.2026 geltenden Rechtslage.
Wählen Sie den Standort Ihrer Ferienwohnung — wir berechnen Steuersätze, Kirchensteuer und Bettensteuer automatisch.
Tragen Sie Übernachtungspreis, Auslastung und absetzbare Kosten ein — auch Ihr sonstiges Einkommen für den korrekten Steuersatz.
Erhalten Sie eine Aufschlüsselung von ESt, USt, Soli, Kirchen- und Bettensteuer — inkl. Netto nach Steuern.
§32a EStG ab VZ 2026: Grundfreibetrag 12.348 €, Eingangssatz 14 %, Spitzensteuersatz 45 % — inkl. Splittingtarif.
Berlin, Hamburg, Köln, Frankfurt, Düsseldorf, Bremen, Dresden, Stuttgart & weitere — mit Prozent- und Pauschalsätzen.
§19 UStG mit aktuellen Grenzen (25.000 € Vorjahr / 100.000 € lfd. Jahr) und Gewerbesteuer ab 24.500 € Gewerbeertrag.
Vier Hebel, die jeder FeWo-Gastgeber kennen sollte.
Jede Quittung zählt. Reinigung, Reparaturen, Software, Fahrten zur FeWo — alles absetzbar. Sammeln Sie Belege digital und sortieren Sie sie monatlich. Spätestens bei der Steuererklärung danken Sie sich selbst.
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