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    Kurtaxe-Rechner Deutschland.

    Ob Kurtaxe, Bettensteuer, Übernachtungssteuer oder Kulturförderabgabe — finden Sie in Sekunden heraus, welche Abgaben in Ihrer Gemeinde gelten und wie viel Ihre Gäste zahlen müssen.

    Schritt 1 von 4: Ihre Daten

    Ihre Daten

    Tragen Sie Ihre Daten ein, um Ihre personalisierte Berechnung zu sehen.

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    Dieser Rechner dient ausschließlich zur ersten Orientierung und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die Ergebnisse sind unverbindlich. Richtwerte auf Basis öffentlicher Quellen (Stand 2026) — bitte prüfen Sie die aktuelle Satzung Ihrer Gemeinde.

    Was sind die Tourismusabgaben in Deutschland?

    Kurtaxe & Kurabgabe

    In Kurorten und Heilbädern erhoben. Fester Betrag pro Person und Nacht. Finanziert touristische Infrastruktur wie Strände, Promenaden und Kuranlagen.

    Übernachtungssteuer & Bettensteuer

    In Großstädten wie Berlin, Hamburg oder Frankfurt. Prozentual auf den Übernachtungspreis (z. B. 5 %). Fließt in den städtischen Haushalt.

    Wer zahlt was?

    Der Gast zahlt die Abgabe. Der Vermieter ist verpflichtet, sie einzuziehen und an die zuständige Gemeinde oder Kurverwaltung abzuführen.

    Wie heißt die Abgabe in Ihrer Region?

    Je nach Bundesland und Gemeinde wird die Abgabe unterschiedlich benannt — gemeint ist aber stets eine Abgabe auf Übernachtungen:

    • Kurtaxe / Kurabgabe / Gästebeitrag: Kurorte und Heilbäder
    • Übernachtungssteuer / Bettensteuer / Beherbergungssteuer: Großstädte
    • Kulturförderabgabe: z. B. Hamburg
    • Tourismus- oder Fremdenverkehrsabgabe: touristische Regionen

    So funktioniert die Berechnung

    • Fester Betrag pro Person und NachtTypisch für die Kurtaxe (z. B. 2,50 € pro Erwachsenem pro Nacht).
    • Prozentualer AufschlagTypisch für die Übernachtungssteuer (z. B. 5 % des Übernachtungspreises).
    • Ermäßigungen & BefreiungenKinder, Hunde oder berufliche Reisen — je nach Gemeinde verschieden.

    Ihre Pflichten als Vermieter

    1
    Einziehen

    Sie ziehen die Abgabe vom Gast ein — meist zusammen mit der Endabrechnung.

    2
    Melden

    Übernachtungen werden bei Gemeinde oder Kurverwaltung gemeldet — monatlich, quartalsweise oder saisonal.

    3
    Abführen

    Sie überweisen die eingezogenen Beträge fristgerecht. Bei Nichtabführung drohen Bußgelder.

    Häufig gestellte Fragen zur Kurtaxe

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