Ob Kurtaxe, Bettensteuer, Übernachtungssteuer oder Kulturförderabgabe — finden Sie in Sekunden heraus, welche Abgaben in Ihrer Gemeinde gelten und wie viel Ihre Gäste zahlen müssen.
Schritt 1 von 4: Ihre Daten
Dieser Rechner dient ausschließlich zur ersten Orientierung und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die Ergebnisse sind unverbindlich. Richtwerte auf Basis öffentlicher Quellen (Stand 2026) — bitte prüfen Sie die aktuelle Satzung Ihrer Gemeinde.
In Kurorten und Heilbädern erhoben. Fester Betrag pro Person und Nacht. Finanziert touristische Infrastruktur wie Strände, Promenaden und Kuranlagen.
In Großstädten wie Berlin, Hamburg oder Frankfurt. Prozentual auf den Übernachtungspreis (z. B. 5 %). Fließt in den städtischen Haushalt.
Der Gast zahlt die Abgabe. Der Vermieter ist verpflichtet, sie einzuziehen und an die zuständige Gemeinde oder Kurverwaltung abzuführen.
Je nach Bundesland und Gemeinde wird die Abgabe unterschiedlich benannt — gemeint ist aber stets eine Abgabe auf Übernachtungen:
Sie ziehen die Abgabe vom Gast ein — meist zusammen mit der Endabrechnung.
Übernachtungen werden bei Gemeinde oder Kurverwaltung gemeldet — monatlich, quartalsweise oder saisonal.
Sie überweisen die eingezogenen Beträge fristgerecht. Bei Nichtabführung drohen Bußgelder.
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