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    Kostenloses Tool für Gastgeber

    Kurtaxe-Rechner Österreich.

    Ob Ortstaxe, Kurtaxe, Nächtigungsabgabe oder Aufenthaltsabgabe — berechnen Sie in Sekunden, welche Abgabe in Ihrem Bundesland gilt und wie viel Ihre Gäste zahlen.

    Schritt 1 von 4: Ihre Daten

    Ihre Daten

    Tragen Sie Ihre Daten ein, um Ihre personalisierte Berechnung zu sehen.

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    Dieser Rechner dient nur zur ersten Orientierung und ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Die Ortstaxe/Kurtaxe wird in Österreich auf Landes- und Gemeindeebene geregelt und kann sich ändern. Insbesondere in Kärnten, Salzburg, Tirol, der Steiermark, Oberösterreich und Vorarlberg legt die jeweilige Gemeinde bzw. der Tourismusverband den genauen Satz fest — die hier berechneten Werte können daher vom tatsächlich geschuldeten Betrag abweichen. Für eine verbindliche Berechnung wenden Sie sich an die zuständige Gemeinde oder den örtlichen Tourismusverband.

    Wie funktioniert die Ortstaxe in Österreich?

    Ortstaxe & Nächtigungsabgabe

    In den meisten Bundesländern ein fixer Betrag pro Person und Nacht. Er finanziert touristische Infrastruktur und wird von Land, Gemeinde oder Tourismusverband festgelegt.

    Wien: prozentuale Ortstaxe

    Wien berechnet die Ortstaxe prozentual vom Netto-Beherbergungsentgelt — seit 1.7.2026 mit 5,0 %, ab 1.7.2027 mit 8,0 %.

    Wer zahlt was?

    Der Gast zahlt die Abgabe. Sie als Gastgeber heben sie ein und führen sie an die zuständige Gemeinde oder den Tourismusverband ab.

    Wie heißt die Abgabe in Ihrem Bundesland?

    Die Bezeichnung unterscheidet sich je Bundesland — gemeint ist stets eine Abgabe auf Übernachtungen:

    • Ortstaxe: Wien, Kärnten (bis 31.10.2026), Steiermark, Oberösterreich
    • Nächtigungsabgabe: Salzburg (plus Mobilitätsbeitrag)
    • Aufenthaltsabgabe: Tirol, Kärnten (ab 1.11.2026)
    • Gästetaxe / Tourismusabgabe: Vorarlberg, Burgenland, Niederösterreich

    So funktioniert die Berechnung

    • ✓Fixbetrag pro Person und Nacht — Burgenland 4,50 €, Niederösterreich 2,60 € bzw. 3,00 € in Kurortgemeinden.
    • ✓Prozentual vom Übernachtungspreis — Nur Wien: 5,0 % des Netto-Beherbergungsentgelts (seit 1.7.2026).
    • ✓Gemeinde- oder TVB-Satz — Salzburg, Tirol, Steiermark, Oberösterreich, Vorarlberg und Kärnten bis 31.10.2026 — Satz selbst eintragen.

    Ihre Pflichten als Gastgeber

    1
    Einheben

    Sie heben die Abgabe vom Gast ein — meist gemeinsam mit der Endabrechnung.

    2
    Melden

    Nächtigungen werden bei Gemeinde oder Tourismusverband gemeldet; in der Steiermark elektronisch.

    3
    Abführen

    Sie überweisen die eingehobenen Beträge fristgerecht — in Oberösterreich z. B. vierteljährlich.

    Alle Werte Stand 5. August 2026. Sie vermieten in Deutschland? Nutzen Sie den Kurtaxe-Rechner Deutschland.

    Häufig gestellte Fragen zur Ortstaxe in Österreich

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