
Ob Ortstaxe, Kurtaxe, Nächtigungsabgabe oder Aufenthaltsabgabe — berechnen Sie in Sekunden, welche Abgabe in Ihrem Bundesland gilt und wie viel Ihre Gäste zahlen.
Schritt 1 von 4: Ihre Daten
Dieser Rechner dient nur zur ersten Orientierung und ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Die Ortstaxe/Kurtaxe wird in Österreich auf Landes- und Gemeindeebene geregelt und kann sich ändern. Insbesondere in Kärnten, Salzburg, Tirol, der Steiermark, Oberösterreich und Vorarlberg legt die jeweilige Gemeinde bzw. der Tourismusverband den genauen Satz fest — die hier berechneten Werte können daher vom tatsächlich geschuldeten Betrag abweichen. Für eine verbindliche Berechnung wenden Sie sich an die zuständige Gemeinde oder den örtlichen Tourismusverband.
In den meisten Bundesländern ein fixer Betrag pro Person und Nacht. Er finanziert touristische Infrastruktur und wird von Land, Gemeinde oder Tourismusverband festgelegt.
Wien berechnet die Ortstaxe prozentual vom Netto-Beherbergungsentgelt — seit 1.7.2026 mit 5,0 %, ab 1.7.2027 mit 8,0 %.
Der Gast zahlt die Abgabe. Sie als Gastgeber heben sie ein und führen sie an die zuständige Gemeinde oder den Tourismusverband ab.
Die Bezeichnung unterscheidet sich je Bundesland — gemeint ist stets eine Abgabe auf Übernachtungen:
Sie heben die Abgabe vom Gast ein — meist gemeinsam mit der Endabrechnung.
Nächtigungen werden bei Gemeinde oder Tourismusverband gemeldet; in der Steiermark elektronisch.
Sie überweisen die eingehobenen Beträge fristgerecht — in Oberösterreich z. B. vierteljährlich.
Alle Werte Stand 5. August 2026. Sie vermieten in Deutschland? Nutzen Sie den Kurtaxe-Rechner Deutschland.
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